Zug AOC
Im Jahr 2009 trat das Reglement über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung «Appellation d’Origine Contrôlée» (AOC) für Zuger Weine in Kraft. Ein wichtiger Meilenstein für den Zuger Weinbau. Es dient seither der Sicherung und Förderung der Weinqualität und Authentizität lokaler Weine. Das strenge Reglement legt detailliert fest, welche Anforderungen Zuger Weine erfüllen müssen, um das AOC-Siegel zu tragen.
DIE WICHTIGSTEN KRITERIEN FÜR ZUG AOC WEINE SIND:
- Rebberg im Kanton Zug (Rebbaukataster)
- Zugelassene Rebsorten (Rebsortenverordnung)
- Ausreichender Fruchtzuckergehalt (Mindestgrenze Oechslegrad)
- Ertragsregulierung (Maximalertrag pro Quadratmeter)
- Anerkannte Methode der Weinherstellung (eidg. Departement des Innern)
- Sensorische & analytische Prüfung (Labor)